Herzlich Willkommen im internen Meldesystem der Beton Kemmler GmbH!
Dieser Internetauftritt dient allein zur Erfüllung der Pflicht der Beton Kemmler GmbH zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es werden lediglich Hinweise entgegengenommen und nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Es findet keine rechtliche Beratung des Hinweisgebers statt. Sollten Sie als Hinweisgebender rechtlichen Rat suchen, beauftragen Sie damit bitte einen Anwalt Ihrer Wahl. 

Wir weisen darauf hin, dass Hinweisgebende grundsätzlich nur dann durch das HinSchG geschützt sind, wenn

  • der Hinweis gemäß den gesetzliche Vorgaben erstattet wird
  • der Hinweisgebende zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die betreffenden Informationen der Wahrheit entsprechen und
  • die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen

Sofern eine von uns bereitgestellte Meldekategorie grundsätzlich nicht im Anwendungsbereich des HinSchG liegt, werden Sie hierauf hingewiesen.